01 Was Geschehen Ist
Die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (EU) 2025/40 gilt allgemein seit dem 12. August 2026. Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen bei Erreichen oder Überschreiten bestimmter PFAS-Werte nicht auf den EU-Markt gebracht werden: 25 ppb für einzelne zielgerichtet analysierte PFAS, 250 ppb für deren Summe und 50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS, jeweils nach den Analysevorgaben der Verordnung.
02 Kernaussagen
- 01 Die PFAS-Grenzwerte gelten seit dem 12. August 2026.
- 02 Die zentralen Schwellen liegen bei 25 ppb, 250 ppb und 50 ppm.
- 03 Für die Wasserwirtschaft ist dies Quellenkontrolle, die künftige Frachten senken kann, Altlasten aber nicht beseitigt.
03 Warum Es Wichtig Ist
Für die Wasserwirtschaft ist vor allem die Verringerung der Stofffracht an der Quelle relevant.
Kläranlagen und Trinkwasserversorger erzeugen PFAS nicht, tragen aber die Behandlungskosten, sobald die Stoffe Kanalisation, Oberflächenwasser, Grundwasser und Schlämme erreichen. Einschränkungen in einer volumenstarken Produktgruppe wie Lebensmittelverpackungen können künftige Frachten reduzieren, bevor sie mit GAC, stark basischen Anionenaustauschern oder Hochdruckmembranen entfernt werden müssen.
04 ATLAS-Engineering-Perspektive
Die Regelung beseitigt den Bedarf an nachgelagerter Behandlung nicht. Altlasten, industrielle Anwendungen außerhalb des Verpackungsrechts und bereits vorhandene PFAS bleiben. Quellenkontrolle verändert den TCO, garantiert aber keine sofortige OPEX-Senkung.
05 Quellen
- Tracked via European Commission.